Allgemeine geschäftliche Bedingungen
Stand: 01.01.2025
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragliche Grundlagen
1.1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der „retroblick, www.retroblick.de – nachfolgend „retroblick“ genannt, gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte und sämtliche Dienstleistungen und/oder Lieferungen von retroblick im In- und Ausland an Vertragspartner („Kunden“). Unsere AGB gelten gegenüber Privatpersonen, Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gemäß § 310 BGB. Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Unsere AGB gelten dabei ausschließlich. Vertragsbedingungen des Kunden, die von unseren AGB abweichen, werden nicht Bestandteil oder Inhalt des Vertrages, und zwar auch nicht durch unser Schweigen oder Bezugnahme auf Erklärungen des Kunden, welche Vertragsbedingungen des Kunden enthalten oder auf solche verweisen, und auch nicht durch eine vorbehaltlose Annahme eines Angebots, vorbehaltslose Ausführung von Lieferungen oder sonstige vorbehaltslose Leistungserbringung oder vorbehaltslose Annahme von Zahlungen durch uns. Abweichende individuelle Vertragsabreden bleiben vorbehalten. Unsere AGB finden als Rahmenvereinbarung auch für alle gleichartigen künftigen Verträge Anwendung, selbst wenn wir nicht in jedem Einzelfall nochmals ausdrücklich auf sie hinweisen. Maßgebend ist vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen die jeweils bei Abschluss des Vertrages gültige Fassung der AGB, soweit wir diese dem Kunden zuvor mitgeteilt haben.
1.2. Rangfolge der vertraglichen Regelungen
Sämtliche vertraglichen Vereinbarungen stehen in folgender Rangfolge:
a. Individualvertraglich vereinbarte Verträge; insbesondere der Inhalt der Angebote von „retroblick“ an den Kunden
b. Besondere Vertragliche Bedingungen (BVB) von „retroblick“ in Bezug auf die jeweiligen vertragsgegenständlichen Leistungen
c. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Die zuerst genannten Vereinbarungen haben bei Widersprüchen stets Vorrang vor den zuletzt genannten. Lücken werden durch die jeweils nachrangigen Bestimmungen ausgefüllt.
2. Inhalt der Leistungen
„retroblick“ erbringt Dienstleistungen und Produktlieferungen auf dem Gebiet der neuen Medien. Art und Umfang der erbrachten Dienstleistung, bzw. gelieferten Produkte ergeben sich aus dem Angebot und den technischen Leistungsbeschreibungen hierzu.
Termine zur Erbringung von Leistungen durch „retroblick“ sind keine Fixtermine, es sei denn, dies ist ausdrücklich vereinbart.
Leistungsfristen verlängern sich um den Zeitraum, in dem „retroblick“ durch Umstände, die „retroblick“ nicht zu vertreten hat, daran gehindert ist, die Leistung zu erbringen, und um eine angemessene Anlaufzeit nach Wegfall der Behinderung.
„retroblick“ ist zur Erbringung von Teilleistungen berechtigt, es sei denn, dies ist für den Kunden unzumutbar.
„retroblick“ ist berechtigt, zur Erbringung ihrer Leistungen Dritte einzusetzen.
Sofern Dritte gegenüber „retroblick“ rechtliche Ansprüche aufgrund eines vermeintlich rechtswidrigen Einsatzes der Leistungen von „retroblick“, den „retroblick“ nicht zu vertreten hat, geltend machen, stellt der Kunde „retroblick“ von sämtlichen Ansprüchen frei (einschließlich der „retroblick“ entstehenden erforderlichen Kosten der Rechtsverteidigung). Dies gilt nicht, soweit der Kunde die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat, es sei denn, die Pflicht zur Freistellung ist aufgrund Gesetzes
3. Sicherung der Leistungen
Dem Kunden stehen bei Sachmängeln die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte zu, es sei denn, es ist etwas Abweichendes vereinbart. Im Falle eines Sachmangels bei Vereinbarung eines Kaufvertrages ist „retroblick“ nach deren Wahl, die „retroblick“ innerhalb angemessener Frist treffen wird, zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Eine Mangelbeseitigung kann auch darin bestehen, dass „retroblick“ dem Kunden innerhalb angemessener Frist vertragsgemäße und zumutbare Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden. Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Schäden oder vergeblichen Aufwendungen sind ausgeschlossen.
3.1. Werkvertragsrecht
Sofern im Einzelfall Werkvertragsrecht zur Anwendung kommt, ist der Kunde zur Abnahme des vertragsgemäß hergestellten Werkes verpflichtet und kann die Abnahme wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigern. „retroblick“ leistet Gewähr dafür, dass die zu erbringenden Werkleistungen vertragsgemäß ausgeführt werden. Die Dringlichkeit der Behebung eines Mangels richtet sich nach dem Grad der Betriebsbehinderung.
3.1.2. Rechte des Kunden bei Rechtsmängeln
3.1.2.1. Dem Kunden stehen bei Rechtsmängeln der Leistungen von „retroblick“ die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte zu, es sei denn, es ist etwas Abweichendes vereinbart.
3.1.2.2. Im Falle eines Rechtsmangels ist „retroblick“ nach deren Wahl, die „retroblick“ innerhalb angemessener Frist treffen wird, zunächst zur Nachbesserung verpflichtet und berechtigt. Zu diesem Zweck wird „retroblick“ nach deren Wahl, die „retroblick“ innerhalb angemessener Frist treffen wird, auf eigene Kosten dem Kunden das erforderliche Recht zur Beseitigung der Rechtsmangels einräumen oder deren Leistung so abändern, dass sie das Recht nicht mehr verletzt, aber weiterhin den vertraglichen Vereinbarungen entspricht; dem genügt eine Abänderung der Leistung dergestalt, dass „retrobkick“ dem Kunden eine rechtlich einwandfreie Benutzungsmöglichkeit an der bereits gestellten Leistung oder nach der Wahl von „retroblick“ an einer ausgetauschten oder geänderten gleichwertiger Leistung verschafft, soweit diese weiterhin den vertraglichen Vereinbarungen entspricht.
3.1.3. Beschränkungen der Haftung und Verjährung
Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Schäden oder vergeblichen Aufwendungen sind nach Maßgabe von Ziffern 3.2. (Haftung) und 3.6 (Verjährung) beschränkt.
3.2. Haftung
3.2.1. Allgemeine Haftungsregelungen
3.2.1.1. „retroblick“ haftet ohne vertragliche Beschränkung nach den gesetzlichen Vorschriften
- wegen Vorsatzes;
- für Schäden, soweit diese auf dem Fehlen einer Beschaffenheit, für die „retroblick“ eine Garantie übernommen hat, oder darauf beruhen, dass „retoblick“ einen Mangel arglistig verschwiegen hat;
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von „retroblick“ oder sonst auf vorsätzlichem oder fahrlässigem Verhalten eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von „retroblick“ beruhen;
- für andere Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von „retroblick“ oder sonst auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von „retroblick“ beruhen
3.2.1.2. In anderen als den in Ziffer 3.2.1.1. aufgeführten Fällen ist die Haftung von „retroblick“ auf den Ersatz des vertragstypischen und vorhersehbaren Schadens beschränkt, soweit der Schaden auf einer fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Pflichten durch „retroblick“ oder durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von „retroblick“ beruht. Wesentlich sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Vertragstypisch und vorhersehbar ist ein Schaden, den „retroblick“ bei Vertragsschluss als mögliche Folge der Pflichtverletzung vorausgesehen haben oder unter Berücksichtigung der Umstände, die wir kannten oder kennen mussten, hätten voraussehen müssen.
3.2.1.3. In anderen als den in 3.2.1.1. und 3.2.1.2. aufgeführten Fällen ist die Haftung von „retroblick“ wegen Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
3.2.1.4. Eine verschuldensunabhängige Haftung von „retroblick“ nach § 536a Abs. 1 Var. 1 BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden sind, ist ausgeschlossen.
3.2.1.5. Der Einwand des Mitverschuldens bleibt unberührt.
3.2.1.6. Die vorstehenden Regelungen mit Ausnahme von Ziffer 3.2.1.4. gelten entsprechend für die Haftung von „retroblick“ im Hinblick auf den Ersatz vergeblicher Aufwendungen auch zu Gunsten von Organen, Vertretern und Erfüllungsgehilfen von „retroblick“.
3.2.2. Besondere Haftungsregelung für das Anbieten von Telekommunikationsdiensten
Sofern „retroblidk“ im Rahmen der mit dem Kunden vereinbarten Leistungen Telekommunikationsdienste im Sinne von § 3 Nr. 24 und § 44a des Telekommunikationsgesetzes („TKG“) anbietet, gilt für diese Leistungen die in § 44 a TKG enthaltene Haftungsregelung.
3.3. Rechte, Referenzen
3.3.1. Der Kunde gewährleistet, dass er Inhaber der erforderlichen Nutzungsrechte an den „retroblick“ zur Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen überlassenen Inhalten (z.B. Texte, Bilder, Logos etc.) und sonstiger Materialien ist. Der Kunde ist verpflichtet, „retroblick“ von allen Ansprüchen, die von Dritten wegen der Verletzung von Rechten, insbesondere Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstiger gewerblicher Schutzrechte oder Persönlichkeitsschutzrechte auf Grund einer Nutzung der überlassenen Inhalte und Materialien für die Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen, erhoben werden, freizustellen; dies gilt nicht, soweit der Kunde die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat, es sei denn, die Pflicht zur Freistellung ist aufgrund Gesetzes verschuldensunabhängig.
3.3.2. Soweit die Parteien nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart haben, räumt „retroblick“ dem Kunden ein einfaches Recht ein, die von „retroblick“ zu erbringenden Leistungen im Rahmen des Vertragszwecks für den eigenen Geschäftsbetrieb zu nutzen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Leistungen von „retroblick“ ohne deren vorherige Zustimmung zu bearbeiten, Dritten hieran Nutzungsrechte einzuräumen bzw. in irgendeiner Form weiter zu vermarkten. Gesetzliche Befugnisse des Kunden zur Bearbeitung bleiben unberührt.
3.3.3. Der Kunde gestattet „retroblick“, ihn und das von „retroblick“ für den Kunden durchgeführte Projekt als Referenz zu benennen und in die Bewerbung der Dienstleistungen von „retroblick“ in online- und offline-Medien auch unter Verwendung von Name und Logo des Kunden einzubeziehen.
3.4. Datenschutz; Auftragsverarbeitung
„retroblick“ sorgt dafür, dass ihre Mitarbeiter die jeweils anwendbaren gesetzlichen und vertraglichen Regelungen über den Datenschutz beachten. Soweit der Kunde „retroblick“ mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten in seinem Auftrag beauftragt, werden die Parteien eine den jeweils anwendbaren gesetzlichen Anforderungen genügende Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung schließen. Der Abschluss der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung ist keine Voraussetzung für das Zustandekommen von Verträgen, auf deren Grundlage sich „retroblick“ zur Erbringung von Lieferungen und sonstigen Leistungen für den Kunden verpflichtet.
Der Kunde stellt „retroblick“ hinsichtlich sämtlicher erforderlicher Schäden und Aufwendungen einschließlich der Kosten der Rechtsverfolgung oder -verteidigung frei, die „retroblick“ aus einer Verletzung datenschutz-rechtlicher Bestimmungen durch den Kunden entstehen, und zwar insbesondere auch insoweit, als „retroblick“ erforderliche Schäden oder Aufwendungen entstehen, um Angriffe von Dritten abzuwehren oder sich gegen Maßnahmen der zuständigen Aufsichtsbehörden zu verteidigen; dies gilt nicht, soweit der Kunde die Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen nicht zu vertreten hat, es sei denn, die Pflicht zur Freistellung ist aufgrund Gesetzes verschuldensunabhängig.
3.5. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich gegenseitig, Geschäftsgeheimnisse, die sie bei der Durchführung der vertraglichen Zusammenarbeit übereinander erfahren, durch den Umständen nach angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen zu schützen, nach Maßgabe des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen gegenüber Dritten geheim zu halten und ihre Mitarbeiter entsprechend zu verpflichten.
Weitergehende Vereinbarungen über die Geheimhaltung von Informationen und deren Verwertung sowie gesetzliche Pflichten, etwa nach dem jeweils anwendbaren Datenschutzrecht, bleiben unberührt.
3.6. Verjährung
3.6.1. Soweit „retroblick“ Leistungen auf der Grundlage von Kaufrecht (§§ 433 ff. BGB) oder dem Recht der Werklieferungsverträge (§ 650 BGB), z.B. zur Lieferung einer Ware erbringt, verjähren ohne vertragliche Beschränkung nach den gesetzlichen Vorschriften
- Ansprüche des Kunden gegen „retroblick“ bei Haftung wegen Vorsatzes;
- Ansprüche des Kunden gegen „retroblick“ wegen Mängeln der Ware, soweit „retroblick“ den Mangel arglistig verschwiegen oder für die Beschaffenheit der Ware eine Garantie übernommen hat;
- Ansprüche des Kunden gegen „retroblick“ wegen Mängeln der Ware, wenn der Mangel in einem dinglichen Recht eines Dritten, auf Grund dessen Herausgabe der Ware verlangt werden kann, besteht;
- die in § 445a Abs. 1 BGB bestimmten Aufwendungsersatzansprüche, d.h. die Ansprüche des Kunden gegen „retroblick“ als Verkäufer einer neu hergestellten Ware, d.h. als Lieferant, auf Ersatz von Aufwendungen, die der Kunde im Verhältnis zum Käufer nach § 439 Abs. 2 und 3 BGB sowie § 475 Abs. 4 und 6 BGB zu tragen hatte, wenn der vom Käufer des Kunden geltend gemachte Mangel bereits beim Übergang der Gefahr auf den Kunden als Verkäufer vorhanden war;
- Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Schäden
- die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von „retroblick“ oder sonst auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von „retroblick“ beruhen;
- aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von „retroblick“ oder sonst auf vorsätzlichem oder fahrlässigem Verhalten eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von „retroblick“ beruhen;
- nach dem Produkthaftungsgesetz.
In anderen als den in Satz 1 aufgeführten Fällen beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln der Ware 1 (einen) Monate ab Ablieferung der Ware.
3.6.2. Soweit „retroblick“ Leistungen auf der Grundlage von Werkvertragsrecht (§§ 631 ff. BGB) erbringt und Gegenstand des Vertrages ein Werk ist, dessen Erfolg in der Herstellung oder Veränderung einer Sache besteht, verjähren ohne vertragliche Beschränkung nach den gesetzlichen Vorschriften
- Ansprüche des Kunden gegen „retroblick“ bei Haftung wegen Vorsatzes;
- Ansprüche des Kunden gegen „retroblick wegen Mängeln des Werks, soweit „retroblick“ den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Werkes übernommen hat;
- Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Schäden
- die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von „retroblick“ oder sonst auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von „retroblick“ beruhen;
3.7. Eigentumsvorbehalt
Körperliche Gegenstände, die „retroblick“ zur Erfüllung eines Kauf- oder Werkvertrages liefert, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung in dem Eigentum von „retroblick“.
4. Vertragliche Durchführung
4.1. Laufzeit / Kündigung
4.1.1. Sofern für die Leistungen von „retroblick“ der Vertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, so ist jede Partei berechtigt, den Vertrag unter Wahrung der Schriftform und einer Kündigungsfrist von einem (1) Monaten mit Wirkung zum Ende eines Kalendermonats ordentlich zu kündigen, erstmals jedoch mit Wirkung zum Ablauf einer vereinbarten Mindestlaufzeit.
4.2. Preise und Zahlungen
4.2.1. Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarte Vergütung an „retroblick“ in Vorkasse zu zahlen. „retroblick“ erbringt die Leistungen entgeltlich, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart. Wenn die Höhe einer Vergütung nicht ausdrücklich vereinbart ist, gilt diejenige Vergütung als vereinbart, die „retroblick“ für vergleichbare Leistungen auch Dritten anbietet („siehe Webseite „retroblick“).Sämtliche Preise verstehen sich – soweit nicht anders angegeben – zuzüglich der jeweils anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Sämtliche Zahlungsmodalitäten richten sich nach dem Angebot in der Leistungsbeschreibung sowie diesen AGB. Die Rechnungsstellung erfolgt in Euro.
4.2.2. Wenn „retroblick“ einen Preis schätzt, ist diese Preisschätzung unverbindlich, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart. Die Vereinbarung eines Festpreises oder eines Höchstbetrages für Dienstleistungen bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung.
4.2.3. „retroblick“ behält sich vor, dass Leistungen nur gegen Vorauskasse erbracht werden, wenn hierfür ein sachlich berechtigter Grund vorliegt und keine überwiegenden Belange des Kunden entgegenstehen.
4.2.4. Der Kunde kann ohne vertragliche Beschränkung nach den gesetzlichen Vorschriften die Einrede des nicht erfüllten Vertrages geltend machen (§ 320 BGB). Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit berechtigt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
4.2.5 Der Kunde kann ohne vertragliche Beschränkung nach den gesetzlichen Vorschriften seine Ansprüche wegen Nichtleistung oder wegen Mängeln gegen Ansprüche von „retrobkick“ aufrechnen, soweit seine Forderungen
– unbestritten oder rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind oder
– im Gegenseitigkeitsverhältnis zu den Forderungen von „retroblick“ stehen oder
– ein solches Gegenseitigkeitsverhältnis fortsetzen, z.B. soweit der Kunde gegen „retroblick“ Ansprüche wegen Mängeln hat.
Soweit dies nicht der Fall ist, ist die Aufrechnung durch den Kunden ausgeschlossen.
4.2.6 „retroblick“ ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen älteste Schuld anzurechnen.
4.2.7 Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 BGB). „retroblick“ steht es jedoch frei, bei einem nachgewiesenen höheren Verzugsschaden diesen gegenüber dem Kunden geltend zu machen.
4.2.8 Einwendungen gegen in Rechnung gestellte Zahlungsansprüche hat der Kunde innerhalb einer Frist von acht Tagen nach Zugang der Rechnung schriftlich oder in Textform gegenüber „retroblick“ geltend zu machen. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen durch den Kunden gilt als Genehmigung der Rechnung. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberührt.
4.3 Höhere Gewalt
Soweit und solange ein Fall höherer Gewalt vorliegt, ist „retroblick“ zur Leistungserbringung nicht verpflichtet. Als höhere Gewalt gelten insbesondere (i) ein Streik im Betrieb von „retroblick“, (ii) eine Aussperrung im Betrieb von „retroblick“, (iii) durch höhere Gewalt verursachte Verzögerungen oder Ausfälle der Belieferung von „retroblick“ durch Lieferanten, (iv) Stromausfälle und Unterbrechungen oder Zerstörung datenführender Leitungen außerhalb des Verantwortungsbereichs von „retroblick“, (v) von „retroblick“ nicht zu vertretende behördliche oder gerichtliche Verfügungen sowie (vi) Angriffe und Attacken (z.B. durch Schadsoftware (wie z.B. Viren oder DoS-Attacken)), die „retroblick“ auch mit der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht hätte abwenden können. Höhere Gewalt ist nicht schon deswegen ausgeschlossen, soweit „retroblick“ zur Durchführung von Sicherheitsmaßnahmen verpflichtet ist. „retroblick“ benachrichtigt den Kunden innerhalb angemessener Frist, wenn ein Fall höherer Gewalt eintritt und wann mit einer Wiederaufnahme der Leistung zu rechnen ist.
4.4. Mitwirkungsleistungen des Kunden
4.4.1. Die ordnungsgemäße und fristgerechte Erbringung der Leistungen von „retroblick“ setzt die vertragsgemäße und fristgerechte Erbringung erforderlicher Mitwirkungsleistungen durch den Kunden voraus. Soweit der Kunde seine Mitwirkungsleistungen nicht oder nicht vertragsgemäß erbringt, entfällt die Verpflichtung von „retroblick“ zur Erbringung von Leistungen in dem Umfang und für den Zeitraum, in dem deren Erbringung von der vorherigen Erbringung von Mitwirkungsleistungen des Kunden abhängt. Der Kunde trägt Nachteile und Mehrkosten, soweit diese daraus resultieren, dass er seine Mitwirkungsleistungen nicht erbringt. Eine Rückerstattung von bereits gezahlten Rechnungen, die sich auf die jeweilige Mitwirkungspflicht bezieht, hat der Kunde kein Anrecht auf Rückerstattung seiner eventuell bereits gezahlten Rechnung.
4.4.2. Der Kunde stellt „retroblick“ einen Ansprechpartner zur Verfügung, der innerhalb angemessener Frist für die Vertragsdurchführung erforderliche Entscheidungen für den Kunden verbindlich treffen oder herbeiführen kann, Der Kunde ist zudem für die rechtzeitige Bereitstellung von zu verarbeitenden Daten und für deren Vollständigkeit und Richtigkeit sowie für die Überprüfung der Vollständigkeit und Richtigkeit von Arbeitsergebnissen in angemessenem Umfang verantwortlich.
4.4.3. Der Kunde wird Mängel der Leistungen von „retroblick“ in nachvollziehbarer und detaillierter Form unter Angabe der für die Mängelerkennung zweckdienlichen Informationen schriftlich oder in Textform geltend machen und dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten des Mangels geführt haben, dessen Auswirkungen sowie das Erscheinungsbild des Mangels angeben.
4.4.4. Soweit sich „retroblick“ nicht zur Übernahme der Speicherung von Daten zur Datensicherung oder Datenarchivierung für den Kunden verpflichtet, obliegt dem Kunden selbst nach dem Stand der Technik die Datensicherung, und zwar in anwendungsadäquaten Abständen, so dass er die Daten mit angemessenem Aufwand wieder herstellen kann.
4.4.5. Der Kunde trägt sämtliche Kosten,
- die ihm durch die Inanspruchnahme von Telekommunikationsdienstleistungen oder sonstiger Leistungen von Dritten entstehen und
- die ihm durch die Beschaffung und das Vorhalten der zur Inanspruchnahme der Leistungen von uns erforderlichen IT-Infrastruktur entstehen.
5. Allgemeine Bestimmungen
5.1. Anwendbares Recht
Auf Verträge von „retroblick“ mit den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss von Rück- und Weiterverweisungen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.
5.2. Vertragsänderungen und -ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Bestimmungen werden zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Klausel. Jede Partei kann die schriftliche Niederlegung einer Änderung oder Ergänzung der vertraglichen Bestimmungen verlangen.
5.3. Schriftform
Die Zusicherung von Eigenschaften durch „retroblick“ sowie Erklärungen des Kunden zur Mahnung, Fristsetzung, Anfechtung, Minderung, Ausübung des Rücktritts, Kündigung oder Geltendmachung von Schadensersatz bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Soweit die Parteien vereinbart haben oder künftig vereinbaren, dass eine Erklärung zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform bedarf, genügt zu deren Wahrung die telekommunikative Übermittlung mittels Telefax und bei einem Vertrag der Briefwechsel. § 127 Abs. 2 und 3 BGB finden jedoch im Übrigen keine Anwendung.
5.4. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für die Erbringung von Leistungen von „retroblick“ und für Zahlungen an „retroblick“ ist der Sitz von „retroblick“ oder seiner Muttergesellschaft.
Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit einem Vertrag ergebenden Streitigkeiten zwischen „retroblick“ und den Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, ist nach Wahl von „retroblick“ der jeweilige Sitz des Kunden oder der jeweilige Sitz von „retroblick“. Für Klagen gegen „retroblick“ für Streitigkeiten im Sinne des vorstehenden Satzes ist abweichend von dem vorstehenden Satz der jeweilige Sitz von „retroblick“ ausschließlicher Gerichtsstand. Die Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht, soweit für die Klage durch Gesetz ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist.
5.5. Teilunwirksamkeit
Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser allgemeinen Vereinbarung hiervon unberührt.